Geschäftsbedingungen

Letzte Änderungen: Juni 22, 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Drohnenshow-Dienstleistungen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Leistungen zwischen DRONELINE – Drohnen & Roboter (im Folgenden als „Dienstleister“ bezeichnet) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Drohnenshow-Dienstleistungen (im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet). Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Zusatzvereinbarungen von beiden Seiten unterzeichnet worden sind. Die Zusatzvereinbarung wird bei Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail übermittelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Dienstleister erbringt Drohnenshow-Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Konditionen, einschließlich der Show-Planung, Koordination, Durchführung und des Abbaus.

2.2. Der genaue Umfang der Leistungen, einschließlich der Anzahl der Drohnen, Flugrouten, Lichteffekte und weiterer spezifischer Anforderungen, wird zwischen dem Dienstleister und dem Kunden in einem separaten Vertrag oder einer Auftragsbestätigung festgelegt.

2.3. Der Auftrag ist erst nach Gegenzeichnung durch den Drohnendienstleister gültig. Die genauen Vertragsdetails finden sich in der Zusatzvereinbarung wieder.

3. Buchung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Auftragsbestätigung muss mindestens 8 Wochen vor Durchführungstermin durch den Drohnenshow-Dienstleister bestätigt werden. Jegliche Bestätigungen, welche in einem Kürzeren Zeitraum zum geplanten Durchführungstermin stehen, können nicht garantiert werden.

3.2. Die Buchung der Drohnenshow-Dienstleistungen erfolgt schriftlich (per E-Mail oder postalisch) oder mündlich und wird erst nach Bestätigung durch den Drohnenshow-Dienstleister verbindlich.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine Anzahlung gemäß den vereinbarten Konditionen zu leisten, um die Buchung zu bestätigen. Die Restzahlung ist vor oder am Tag der Leistungserbringung fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.

3.4. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen oder die Show am Tag der Durchführung vollständig abzulehnen.

4. Stornierung und Änderungen

4.1. Stornierungen oder Änderungen der gebuchten Leistungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, eine angemessene Stornierungsgebühr gemäß den vereinbarten Konditionen zu erheben.

4.2. Bei Stornierungen oder Änderungen seitens des Dienstleisters aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Wetterbedingungen, technischen Problemen oder behördlichen Auflagen wird der Dienstleister nach Möglichkeit alternative Termine oder Lösungen vorschlagen.

4.3. Luftrecht – Austro Control GmbH (ACG). Der Antrag an die ACG ist immer 4 Wochen vor Durchführungstermin durch den Drohnenshow-Dienstleister einzubringen. Jedoch behält sich die ACG das Recht, innerhalb des Prüfungszeitraumen, einzelne Bestimmungen zu ändern, anzupassen oder die Durchführung abzulehnen. Die entstandenen Kosten für die Durchführung, Anträge und Vorbereitung sind vom Auftraggeber bei einem positiven oder negativen Bescheid zu übernehmen.

5. Haftung

5.1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der Drohnenshow-Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte entstehen.

5.3. Wir empfehlen immer eine eigene Haftschutzversicherung durch den Auftraggeber für das Event, besonders bezogen auf die Drohnenshow und der damit verbundenen Dienstleistungen abzuschließen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1. Alle Urheberrechte an den von der Drohnenshow erstellten Inhalten, einschließlich Videos, Bildern oder Musik, liegen beim Dienstleister, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.2. Der Dienstleister gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der von der Drohnenshow erstellten Inhalte zu privaten oder geschäftlichen Zwecken gemäß den vereinbarten Konditionen.

7. Datenschutz

7.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

7.2. Durch die Beauftragung der Drohnenshow bestätigt der Auftraggeber das die gesammelten Bilder, Videos, Tonspuren o.ä. durch den Drohnendienstleister und dessen Partner uneingeschränkt vervielfältigt und veröffentlicht werden darf. Sollte der Auftraggeber oder Eventteilnehmer vor oder danach Einspruch gegen die Nutzung erheben, steht dem Drohnendienstleister eine Entschädigung zu.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Projektergänzungen dieser AGB finden Sie in der Zusatzvereinbarung wieder. Ohne gegengekennzeichneter Zusatzvereinbarung ist jegliche Vereinbarung die durch den Kunden, externe Dienstleister oder Partner mündlich oder schriftliche getroffen oder beauftragt wurde, nicht bindend.

8.2. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

8.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters, sofern nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.

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